Bitkom fordert Nachbesserung bei E-Evidence-Verordnung

E-Evidence-Verordnung

Freitag, 7. Dezember 2018 um 17:31

Berlin, 7. Dezember 2018 
Der EU-Ministerrat für Justiz und Inneres berät heute einen Verordnungsentwurf, der den Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtern sollen.

BITKOM

Danach sollen Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates von Providern verlangen können, elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt den Vorschlag für die sogenannte E-Evidence-Verordnung im Grundsatz, da er die grenzüberschreitende Strafverfolgung beschleunigen könnte, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen. „Es ist problematisch, wenn private Provider Grundrechtsprüfungen vornehmen sollen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Wer Leistungen in der EU anbietet, kann künftig laut Entwurf durch Strafverfolgungsbehörden verpflichtetet werden, Daten herauszugeben oder sie zu sichern. So sollen Nachrichten, Ortsdaten und E-Mails innerhalb von 10 Tagen herausgegeben werden müssen, in Notfällen sogar innerhalb von 6 Stunden. Dehmel: „Die Fristen für eine Herausgabe der Daten sind für Unternehmen viel zu kurz bemessen, um etwaige Behördenanfragen inhaltlich korrekt prüfen zu können.“

Meldung gespeichert unter: Datenschutz, Europäische Union (EU), Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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