Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)-News: Infos & Nachrichten
Der Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat)
Zusammensetzung des EU-Ministerrates
Der Rat der Europäischen Union, auch EU-Ministerrat genannt, ist die Stimme und das Gremium der Regierungen der jeweiligen EU-Mitgliedsländer und hat seinen Sitz in Brüssel (Belgien).
Dem Rat, der 1958 als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde, gehören die entsprechenden Fachminister der europäischen Mitgliedstaaten an.
Aufgabengebiete des Rates der Europäischen Union
Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union das Hauptbeschlussorgan der Europäischen Union.
Die jeweiligen Fachminister der EU-Länder diskutieren und entscheiden über die Gesetzentwürfe (Verordnungen, Richtlinien), die von der EU-Kommission vorgelegt wurden. Nur die EU-Kommission darf in der EU Gesetzesentwürfe vorlegen (Initiativrecht).
Darüber hinaus behandeln die Fachminister wichtige politische Fragestellungen der EU wie Außen- und Sicherheitspolitik und schließen internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten bzw. Organisationen.
Beschlüsse des Rates der Europäischen Union
Die Beschlüsse des Rates der Europäischen Union werden entweder einstimmig (Ausnahme) oder mit qualifizierter Mehrheit (generell) gefasst. Bei Mehrheitsentscheidungen verfügt jeder EU-Staat über ein bestimmtes Stimmengewicht.
Seit November 2014 gilt durch den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissabonner Vertrag für EU-Beschlüsse die doppelte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten und 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union.
EU-Ratspräsidentschaft
Der Vorsitz im EU-Ministerrat, auch EU-Ratspräsidentschaft genannt, wechselt jedes halbe Jahr nach einer festgelegten Reihenfolge. Jedes EU-Land übernimmt dabei den Vorsitz, der zu Sitzungen einberuft, sie durchführt und für die Beschlüsse des Rates sorgt.
Als zentrale Aufgabe bereitet der EU-Ratspräsident die Gipfeltreffen der europäischen Staats- und Regierungschefs vor und leitet sie.
Fachminister und Ratsformationen
Es existieren im Rat der Europäischen Union zehn Ratsformationen, die allerdings keine festen Mitglieder haben und sich je nach Beratungsgegenstand zusammensetzen.
Die Ratsformationen beschäftigen sich mit den zehn Ressorts Allgemeine Angelegenheiten; Auswärtige Angelegenheiten; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz; Bildung, Jugend, Kultur und Sport; Justiz und Inneres; Landwirtschaft und Fischerei; Umwelt, Verkehr, Telekommunikation und Energie; Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaft und Finanzen.
Die wichtigste Ratsformation ist der Rat "Allgemeine Angelegenheiten", in dem die Außenminister bzw. ihre Vertreter zusammenkommen, da er die Ratsarbeit insgesamt koordiniert und auch die Tagungen des Europäischen Rates vorbereitet.
Darüber hinaus gibt es zum Beispiel auch einen Rat der Außenminister ("Rat für Auswärtige Angelegenheiten"), den "Rat Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN-Rat) und einen Rat der Umweltminister ("Umweltrat").
Die Euro-Gruppe, die ich aus Wirtschafts- und Finanzministern zusammensetzt, besteht aus den Ländern des Euro-Währungsraumes und koordiniert die Wirtschaftspolitik der EU.
Der Rat der Europäischen Union wird zudem vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (Botschafter und Stellvertreter) der Mitgliedstaaten in Brüssel (AStV) sowie durch verschiedene Arbeitsgruppen bei der Vorbereitung von Beschlüssen unterstützt.
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