Axel Springer: Was das OLG-Urteil gegen den Adblock Plus Anbieter Eyeo für Website-Betreiber bedeutet

AD-Blocker Software

Freitag, 24. Juni 2016 um 15:39

So können bei diesen Internetseiten-Betreibern die Werbeeinblendungen mit der Software nicht mehr blockiert werden. Sie haben sich damit aus der Blockadesituation quasi freigekauft.

Teilweise wettbewerbswidriges Verhalten von AD-Blocker Anbietern

Axel Springer nennt dies ein unakzeptables und aggressives Geschäftsgebaren. Der "Adblock Plus" Anbieter Eyeo GmbH darf nunmehr derartige Gebühren zukünftig zumindest von Axel Springer nicht mehr verlangen.

Von größeren Website-Betreibern und Werbenetzwerkanbietern, die auf der "Whitelist" stehen, erhält die Eyeo GmbH eine Umsatzbeteiligung. Dies sei nach Auffassung des OLG Köln wettbewerbswidrig, nicht aber die Blockade der Werbeeinblendungen an sich.

Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen - Entscheidung damit vertagt

Da der Senat wegen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat, ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Köln allerdings nicht rechtskräftig.

Website-Betreiber müssen also weiterhin um ihre oftmals einzige Einnahmequelle bangen.

Folgen Sie uns zum Thema Axel Springer, Software und/oder Adblock Plus via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Adblock Plus, Axel Springer, Software, Internet, Medien

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...