Amazon einigt sich auf Vergleich in EU-Kartellverfahren und vermeidet milliardenschwere Geldstrafe – zumindest vorerst

E-Commerce: Online-Handel und Logistik

Mittwoch, 21. Dezember 2022 um 11:03

BRÜSSEL/SEATTLE (IT-Times) - Die E-Commerce Plattform Amazon hat sich mit der Europäischen Union (EU) auf einen Vergleich in einem Kartellverfahren geeinigt, das Datenverwendung, Buy Box und Prime betrifft.

EU-Kommission - Brüssel HQ Headquarter Zentrale

Amazon.com Inc. (Nasdaq: AMZN, ISIN: US0231351067) hat im Rahmen des Vergleichs zugestimmt, bis zu sieben Jahre lang Änderungen auf den Plattformen vorzunehmen, die nach Ansicht der EU-Regulierungsbehörden Drittverkäufern helfen werden.

Der E-Commerce Konzern hat erklärt, dass er mit mehreren Vorwürfen der EU bezüglich seiner Geschäftspraktiken nicht einverstanden ist, sich aber auf einen Vergleich eingelassen hat.

Amazon.com Inc. hat einem Vergleich in zwei Kartellverfahren der Europäischen Union zugestimmt, in denen es um Vorwürfe bezüglich der Behandlung von Drittverkäufern auf seiner Plattform geht. 

Der Online-Händler wird im Rahmen des Vergleichs mit der europäischen Wettbewerbsbehörde keine Geldstrafe zahlen, hat sich aber verpflichtet, bestimmte Geschäftspraktiken zu ändern, die laut EU-Behörden Drittverkäufern auf der Plattform schaden. 

Amazon wird  vorgeworfen, die auf der Plattform gesammelten Daten unabhängiger Verkäufer zu seinem Vorteil zu nutzen. Die Aufsichtsbehörde ist besorgt über Amazons Doppelrolle als Marktplatz und als Wettbewerber der Händler, die auf seiner Plattform verkaufen.

Die Schlussfolgerung war daher, dass diese Nutzung von Daten einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon als Marktplatzdienstleister in Frankreich und Deutschland darstellt, so die EU.

Das US-amerikanische Unternehmen sagt, dass es rund 225.000 europäische kleine und mittelständische Unternehmen unterstützt. Rund 800 000 aktive Verkäufer nutzen in der EU insgesamt die Plattform.

Die Europäische Kommission, die Exekutive der EU, teilte mit, dass Amazon sich unter anderem verpflichtet hat, keine nicht-öffentlichen Daten von unabhängigen Verkäufern mehr für sein Einzelhandelsgeschäft zu verwenden.

Faktisch bedeutet dies die Errichtung von Datensilos, sodass Amazon nicht mehr in der Lage sein wird, Erkenntnisse über die Geschäfte anderer Verkäufer auf seiner Plattform zu nutzen, um seine eigenen Einzelhandelsentscheidungen zu optimieren.

Diese Verpflichtung gilt sowohl für Amazons Mitarbeiter als auch für die algorithmischen Tools, die die Geschäftsentscheidungen des Unternehmens weitgehend steuern.

Dem Unternehmen hätte eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes drohen können, was sich für Amazon auf bis zu 47 Mrd. US-Dollar belaufen könnte.

Im November 2020 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Amazon, weil das Unternehmen "systematisch" nicht-öffentliche Geschäftsdaten unabhängiger Verkäufer nutzte, um sein eigenes Einzelhandelsgeschäft zu fördern.

Meldung gespeichert unter: Europäische Kommission (EU-Kommission), Cloud Computing, Europäische Union (EU), E-Commerce, Amazon Prime, Amazon Web Services (AWS), Amazon, Hintergrundberichte, Marktdaten und Prognosen, Internet

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