Aktuell kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten
MagentaZuhause Hybrid-Produkte
Bundesnetzagentur
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bonn, 23. Dezember 2015
Die Bundesnetzagentur hat die Überprüfung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten der Telekom Deutschland GmbH mit Entscheidung vom 23. Dezember 2015 abgeschlossen. Aktuell besteht demnach kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten.
Seit November 2014 vermarktet die Telekom Deutschland GmbH regional und seit März 2015 bundesweit sogenannte "Magenta Zuhause Hybrid"-Anschlüsse. Dabei werden die Bandbreiten von DSL-Anschlüssen mit Hilfe eines speziellen Routers mit freien LTE-Kapazitäten gebündelt. Die stationäre LTE-Komponente unterliegt keiner Bandbreiten-Drosselung, kommt allerdings nur ergänzend, d.h. sofern der Festnetzanschluss seine Bandbreitengrenze erreicht hat, zum Einsatz. Im Mobilfunknetz wird sichergestellt, dass die LTE-Kapazitäten prioritär für mobile LTE-Nutzer zur Verfügung stehen.
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Meldung gespeichert unter: Long Term Evolution (LTE oder 4G), Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Regulierer
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