Aktuell kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten
MagentaZuhause Hybrid-Produkte
Ein Telekommunikations-Unternehmen hatte sich beschwert, ohne ein entsprechendes hybridfähiges Vorleistungsprodukt aufgrund von erheblichen Bandbreitennachteilen nicht wirksam mit der Telekom Deutschland GmbH konkurrieren zu können.
Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur hat alle zu berücksichtigenden Belange umfassend abgewogen und dabei insbesondere Wettbewerb, Innovation und Investition sowie die Nutzerinteressen berücksichtigt. Sie kam zum Ergebnis, dass derzeit keine Veranlassung zu einem Einschreiten im Wege eines Missbrauchsverfahrens und insbesondere nicht zu einer Untersagung der Hybrid-Produkte besteht. Zuvor wurden bereits mit Entscheidung vom
30. Oktober 2015 die Anträge auf Streitschlichtung als unbegründet abgelehnt.
Die Hybrid-Produkte zeichnen sich durch ein hohes Innovationspotential aus, das die Gewährung entwicklungsbedingter Vorreitervorteile rechtfertigt. Innerhalb der nächsten 12 Monate ist derzeit keine Marktverschließung zu erwarten. Je nach Marktentwicklung besteht für die zuständige Beschlusskammer die Möglichkeit, jederzeit von Amts wegen einzuschreiten.
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