Wirecard: Neue Details zum Aktienrückkaufprogramm verwirren
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
Der von Wirecard gezahlte Kaufpreis je Aktie darf beim Kauf über die Börse „den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Tag des Erwerbs oder, falls früher, dem Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten“. Erwerbsnebenkosten sind nicht mit einbezogen.
Den Aktienrückkauf soll indes ein nicht näher spezifiziertes unabhängiges Kreditinstitut auf Rechnung von Wirecard vornehmen und kann entsprechend der Richtlinien jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.
Zu welchem Zweck der Aktienrückkauf dienen soll, ist bislang unklar, das Volumen ist viel zu gering, um einen nachhaltigen Einfluss auf den Aktienkurs der Wirecard AG ausüben zu können. (lim/rem)
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