Wirecard: Hoffnungsschimmer für Kleinaktionäre durch Vermögensarrest
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen der Forderung, in diesem Fall waren es 20.000 Euro Schadenersatz, ordnete das OLG „dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Antragstellers“ an.
Braun, der nur wenige Tage vor der Insolvenz der Wirecard AG Aktien im großen Stil veräußerte, kann nun den anteiligen Vermögensarrest allerdings durch Hinterlegung der geforderten Summe nebst Zinsen außer Vollzug setzen.
Bei Braun ist davon auszugehen, dass er ein nicht unerhebliches Vermögen an die Seite geschafft hat. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen mehrere Ex-Manager unter anderem wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrug und Untreue. (ame/rem)
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