Wirecard: Bafin-Mitarbeiter zockten vor Bankrott mit Wirecard-Aktien
E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)
In den Monaten vor dem Zusammenbruch der Wirecard AG habe das Volumen der Transaktionen deutlich zugenommen und sich gegenüber 2018 im Jahr 2020 verdoppelt.
Dass Mitarbeiter der BaFin mit Aktien handeln, ist zunächst einmal nicht verwerflich. Allerdings könnte es sich in diesem Fall auch um die Ausnutzung von Insiderwissen gehandelt haben, zur persönlichen Vorteilsnahme.
In einem solchen Fall würde man von Insiderhandel sprechen, der in Deutschland verboten ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen dürfte. Die BaFin selbst hält die Transaktionen durch Mitarbeiter für unauffällig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die selbst im Fall Wirecard versagte und seit spätestens 2008 von möglichen Unregelmäßigkeiten gewusst haben muss, hatte selbst Strafanzeige gegen Braun gestellt.
Die BaFin zeigte Braun wegen Insiderhandels bei der Staatsanwaltschaft München an. Die Anzeige richtete sich gegen das Investment-Vehikel MB Beteiligungsgesellschaft, hinter dem Braun steckt.
Das Ganze hat einen faden Beigeschmack und ist möglicherweise mit Doppelmoral untergraben. Das Compliance System der BaFin muss nun näher unter die Lupe genommen werden. (lim/rem)
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