Wirecard Aktie: Anti-Geldwäsche Spezialeinheit FIU der Zollbehörde versagte offenbar

E-Commerce: Digitale Bezahllösungen (Digital Payment)

Dienstag, 11. August 2020 um 14:40

ASCHHEIM/MÜNCHEN (IT-Times) - Es wird immer unverständlicher, was sich in  Deutschland einzelne Behörden offensichtlich so alles erlauben können. Nun rückt auch die Zollbehörde FIU und deren Untätigkeit im Fall Wirecard in den Vordergrund.

Zoll HZA Augsburg

Im Debakel um den insolventen digitalen Zahlungsdienstleister Wirecard AG gerät nun neben der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), eine Unit der deutschen Zollbehörde, in den Fokus der Öffentlichkeit.

„FIU ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.“, heißt es offiziell.

„Als "Intelligence-Einrichtung" führt die FIU strategische und operative Analysen der von den Verpflichteten (§ 2 Geldwäschegesetz [GwG]) übersendeten Verdachtsmeldungen durch.“

Die operativ analysierten Fälle sollen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Landeskriminalämter), Steuer- und Verwaltungsbehörden in aufbereiteter Form weitergegeben werden, sofern Hinweise auf eine Straftat vorliegen.

Die FIU ist eine administrativ ausgerichtete Behörde und seit dem 26. Juni 2017 innerhalb der Generalzolldirektion beim Zollkriminalamt angesiedelt. Sie ist organisatorisch eigenständig und entscheidet in den Kernbereichen ihrer Tätigkeit auch unabhängig.

Offenbar gab es auch bei dieser Behörde zahlreiche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard Bank AG, melden heute NDR und Süddeutsche Zeitung (SZ).

Meldung gespeichert unter: Mobile Payment, E-Commerce, Online-Payment, Bundesregierung, Wirecard, Software, IT-Services

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...