Tesla punktet bei Gerichtsverfahren um die Autopilot-Software
Vernetzte Automobile und autonomes Fahren
Tesla Inc. (Nasdaq: TSLA, ISIN: US88160R1014) hat in den USA einen Erfolg erzielt. Ein Richter entscheidet, dass Tesla-Besitzer ein Schiedsverfahren in Anspruch nehmen müssen.
Eine Gruppe von Tesla-Fahrzeugbesitzern muss nun ihre Ansprüche wegen Irreführung über die Autopilot-Funktionen des Unternehmens in einem individuellen Schiedsverfahren und nicht vor Gericht geltend machen.
Das Urteil vom US-Bezirksrichter Haywood Gilliam in Oakland, Kalifornien, bedeutet, dass Tesla sich nicht mit viel größeren Sammelklagen von Fahrzeugbesitzern vor Gericht auseinandersetzen muss.
Vier Tesla-Besitzer hatten im vergangenen Jahr eine Sammelklage eingereicht. Allerdings haben sie beim Kauf von Fahrzeugen über eine Tesla-Website die Geschäftsbedingungen akzeptiert. Damit haben sie zugestimmt, alle Rechtsansprüche gegen das Unternehmen zu schlichten.
In der Klage wird Tesla vorgeworfen, wiederholt falsche Angaben gemacht zu haben, wonach seine ADAS-Technologie (Advanced Driver Assistance Systems) kurz davor stehe, vollständig selbstfahrende Fahrzeuge zu liefern.
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