Tesla droht mit teuren Klagen, wenn ein Cybertruck zu früh wiederverkauft wird

Elektrofahrzeuge und Batterietechnologien

Montag, 13. November 2023 um 08:16

AUSTIN, Texas (IT-Times) - Der US-Automobilkonzern Tesla bereitet den Markteintritt mit seinem Elektro-Pickup Cybertruck vor und droht Käufern mit Klagen, wenn sie ihre Fahrzeuge zu früh wieder verkaufen.

Tesla Pickup Cybertruck Front

Tesla Inc. (Nasdaq: TSLA, ISIN: US88160R1014) Tesla wird Käufer verklagen, wenn sie versuchen, ihren Cybertruck mit niedriger VIN (Fahrgestellnummer) zu verkaufen.

Frühe Cybertruck-Besitzer können demnach ihre Fahrzeuge bis zu einem Jahr nach der Auslieferung nicht weiterverkaufen, so ein Update des Tesla-Kaufvertrages.

Der Cybertruck soll Ende dieses Monats auf die Straße kommen. Die Auslieferung der ersten Elektro-Pickups ist für den 30. November 2023 geplant.

Im Oktober wurde ein Cybertruck mit einer frühen VIN in den USA für 400.000 US-Dollar versteigert. Der E-Pickup wurde bereits für 2019 angekündigt und mehrfach verschoben.

Tesla verlangt nun, dass Käufer dem Unternehmen ein Vorkaufsrecht für den Wiederverkauf einräumen, bevor es der Öffentlichkeit angeboten wird.

Wenn ein Kunde einen guten Grund hat, seinen Cybertruck zu verkaufen, kann Tesla zustimmen, ihn zum ursprünglichen Preis zurückzukaufen, abzüglich "0,25 US/Meile Fahrleistung, angemessener Abnutzung und der Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs gemäß den kosmetischen und mechanischen Standards von Tesla für Gebrauchtfahrzeuge".

Wenn Käufer Ihr Auto weiterverkaufen und Tesla nicht darüber informieren, droht das Unternehmen damit, den potentiellen Verkäufer auf 50.000 US-Dollar (oder mehr) zu verklagen.
Zudem werden dem Verkäufer möglicherweise keine weiteren Fahrzeuge mehr angeboten.

Händler sollen zudem davon abgehalten werden, Cybertrucks massenhaft zu kaufen, um sie weiterzuverkaufen.

Meldung gespeichert unter: Elektroauto, Elektromobilität, Elon Musk, Automobile, Cybertruck, Tesla, E-Mobility

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