Singulus Technologies : Bonds-Gläubigerversammlung - die zweite!
Spezial-Maschinenbau
KAHL AM MAIN (IT-Times) - Der deutsche Spezialmaschinenbauer Singulus Technologies AG lädt die Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmensanleihen zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 29. Oktober 2015 in Frankfurt/Main ein.
Die erste Gläubigerversammlung der Singulus Technologies AG war nicht beschlussfähig, da das notwendige Quorum von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde.
Eine Anmeldung für die Versammlung ist bis zum 26. Oktober 2015 erforderlich, darüber hinaus eine Vollmachterteilung und die Beibringung des Depotnachweises. Vorübergehend soll auf etwaige Kündigungsrechte seitens der Gläubiger verzichtet werden.
Es geht hierbei um die Gläubiger der Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2012 / 2017 mit der ISIN DE000A1MASJ4 und einem Volumen von 60 Mio. Euro. Der Verzicht auf das Kündigungsrecht soll bis zum 31. Dezember 2016 gelten.
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