Singulus Technologies : Bonds-Gläubigerversammlung - die zweite!
Spezial-Maschinenbau
Für die Absegnung des Vorschlags müssen die auf der Gläubigerversammlung anwesenden Anleihegläubiger mindestens 25 Prozent der ausstehenden Bonds vertreten und mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der teilnehmenden Stimmrechte durchwinken.
Detailliert Informationen sind auf der Homepage von Singulus Technologies unter der Rubrik "Credit Relations" unter dem Abschnitt "Zweite Gläubigerversammlung" zu finden. Eine Hotline wurde unter 089 / 21027-222 eingerichtet.
Der deutsche Spezial-Maschinenbauer Singulus Technologies AG hatte zuletzt die eigene Prognose für 2015 kassiert und das Rückkaufprogramm für eine Unternehmensanleihe verlängert. (lim/rem)
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