Schülerkonferenz, Elternverband, Digitalwirtschaft: Breites Bündnis fordert Recht auf digitale Bildung

Digitalisierung in Schulen

Donnerstag, 10. März 2022 um 13:59

80 Prozent der Deutschen unterstützen einklagbares Recht auf digitale Bildung

Neues Rechtsgutachten zeigt: Keine Änderung von Grundgesetz und Landesverfassungen nötig

BITKOM

Berlin, 10. März 2022

Deutschlands Schülerinnen und Schüler, Eltern und der Digitalverband Bitkom fordern gemeinsam ein Recht auf digitale Bildung. Das haben die drei Organisationen auf einer Pressekonferenz erklärt. Demnach soll künftig ein einklagbarer Anspruch auf eine digitale Teilnahme am Schulunterricht und weiteren staatlich finanzierten und co-finanzierten Bildungsangeboten bestehen. Ein Rechtsgutachten der Sozietät Redeker Sellner Dahs zeigt, dass es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes bedarf. Ein Recht auf digitale Bildung könne vielmehr durch eine einfachgesetzliche Regelung auf Bundes- und Landesebene eingeführt werden. Die Forderung genießt großen Rückhalt in der Bevölkerung: In einer repräsentativen Bitkom-Umfrage1 sprachen sich zuletzt 80 Prozent aller Deutschen für einen Rechtsanspruch auf digitale Bildung aus.

Katharina Swinka, Generalsekretärin der Bundesschülerkonferenz: „Digitales Arbeiten im Unterricht muss selbstverständlich sein. Die notwendigen und weiter auszubauenden Investitionen in Know-How, Hard- und Software der letzten Jahre dürfen nicht umsonst gewesen sein. In Schulen auf einem digitalen Standard aus Zeiten vor der Pandemie weiterzuarbeiten wäre unverzeihlich für Schülerinnen und Schüler – und den Fortschritt selbst.  Es ist ein Gebot der Nachhaltigkeit, vielfältige und damit auch digitale Lehr- und Lernformate dauerhaft zu implementieren.“

Christiane Gotte, Vorsitzende des Bundeselternrates: „Für unsere Schülerinnen und Schüler kam während der Pandemie besonders erschwerend hinzu, dass neben den mangelhaften sächlichen Voraussetzungen, keinerlei pädagogische Mindeststandards für den Distanzunterricht festgelegt waren und somit in Deutschland kein flächendeckend qualitativ hochwertiger Distanzunterricht stattfinden konnte. Der Zugang zu schulischer Bildung war von der digitalen Vorausstattung und den damit verbundenen Konzepten an Schulen abhängig – und damit vom Zufall. Im Sinne der Chancengerechtigkeit ein untragbarer Zustand“, so Gotte. „Ziel muss sein, Defizite gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu kann ein Recht auf digitale Bildung unbedingt beitragen, in dem Teilhabe im Vorfeld sichergestellt wird, wo Präsenz nicht möglich ist, nach der Pandemie zum Beispiel durch digitale Beschulung bei Unterrichtsausfällen und Krankheit.“

Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom: „Wir schreiben uns Chancengleichheit auf die Fahnen. Doch seit Beginn der Pandemie hat sich Deutschland von einem chancengleichen Zugang zu schulischer Bildung weit entfernt. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich einen Anspruch auf schulische Bildung festgestellt. Dieser Anspruch sollte nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und digitale Angebote einschließen“, erklärt Berg. „Wir dürfen nicht länger hinnehmen, dass es dem Zufall überlassen ist, ob digitaler Unterricht stattfindet und auch funktioniert, oder nicht“, so Berg. „Ein Recht auf digitale Bildung macht die Teilnahme nicht nur am Schulunterricht, sondern an den Angeboten der gesamten Bildungskette für alle Menschen digital möglich – weit über die Pandemie hinaus.“

Um die Umsetzbarkeit eines Rechts auf digitale Bildung zu prüfen, hat Bitkom ein Rechtsgutachten bei der Sozietät Redeker Sellner Dahs in Auftrag gegeben. Es zeigt, dass weder Grundgesetz noch Landesverfassungen für ein Recht auf digitale Bildung geändert werden müssten. Die Vorgaben des Grundgesetzes stünden dem neuen Anspruch nicht entgegen, sofern der Grundsatz des Präsenzunterrichts nicht in Frage gestellt, sondern ergänzt wird. Auch die Vorgaben der Landesverfassungen, in denen die Schulpflicht geregelt ist, lassen Spielraum, um den Grundsatz des Präsenzunterrichts um digitale Angebote zu erweitern. So ließe sich ein Recht auf digitale Bildung etwa in den einzelnen Schul-, Hochschul- und Weiterbildungsgesetzen der Länder verankern. Das würde auch für entsprechende Regelungen auf Bundesebene für Bildungseinrichtungen des Bundes gelten.

Um ein allgemeines Recht auf digitale Bildung effektiv umsetzen zu können, seien einheitliche Qualitätsstandards technischer Natur notwendig, heißt es in dem Gutachten weiter. Diese könnten durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern – bevorzugt durch einen Staatsvertrag – geregelt werden. Zudem wird ein Förderprogramm des Bundes nahegelegt, das die jeweiligen Bildungseinrichtungen mit den erforderlichen Ressourcen ausstattet.

Dr. Cornelius Böllhoff, Gutachter und Partner der Sozietät Redeker Sellner Dahs: „Schon im geltenden Verfassungsrecht finden sich Ansätze eines Rechts auf digitale Bildung, auch wenn ein einklagbarer Anspruch bisher fehlt. Solange man digitale Angebote als ein ‚sur plus‘ zum überwiegend physisch stattfindenden Unterricht versteht, lässt sich ein Recht auf digitale Bildung gesetzlich gut umsetzen. Einer Verfassungsänderung bedarf es nicht.“

Meldung gespeichert unter: E-Learning, Digitalisierung, Weiterbildung (Schulung), BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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