Regulierung des Netzes der Deutschen Telekom ist gesetzeswidrig
LEIPZIG - Gute Nachrichten für die Deutsche Telekom AG (WKN: 555750): Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Regulierung des Bitstromzugangs teilweise unzulässig sei. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, sei es fraglich, ob die Deutsche Telekom schon im Vorhinein die Entgelte für die Netznutzung durch andere Anbieter genehmigen lassen muss.
Genau das sehen derzeit noch die Auflagen des Regulierers Bundesnetzagentur vor. Der verlangt auch, dass die Deutsche Telekom AG ihren Wettbewerbern ein standardisiertes Angebot unterbreiten muss, wenn diese auf das Netz der Deutschen Telekom zugreifen wollen. Auch das sei fragwürdig, äußerten nun die Richter.
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