Regulierung des Netzes der Deutschen Telekom ist gesetzeswidrig
Die Aussagen der Richter beziehen sich auf den sogenannten Bitstromzugang, den Wettbewerber benötigen, um ihren eigenen Kunden DSL-Angebote machen zu können. Hierbei mieten Mitbewerber allein den Datenteil des Telekomnetzes. Die Entscheidung des Gerichtes basiert insbesondere auf einem sich abzeichnenden Konflikt zwischen deutschem Recht (Grundlage der Bundesnetzagentur-Vorgaben) und dem EU-Recht, auf dessen Basis die Richter nun entschieden. Wie es heißt, zieht die Deutsche Telekom AG nun in Erwägung, keine Standardangebote mehr zu unterbreiten. Die Bundesnetzagentur wolle zunächst die Urteilsbegründung abwarten, ehe sie nächste Schritte überdenkt und bekannt gibt. (erw/rem)
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.