Priceline Group: Booking.com muss wegen Bundeskartellamt Bestpreisklauseln entfernen
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AMSTERDAM (IT-Times) - Der Online-Reisedienstleister The Priceline Group Inc. ist mit der Entscheidung des Bundeskartellamtes nicht einverstanden: Das Bundeskartellamt bezeichnete die Bestpreisklausen als kartellrechtswidrig.
Das Bundeskartellamt verbietet Booking.com, einer Geschäftseinheit der US-amerikanischen Priceline Group, die Verwendung von Bestpreisklauseln. Mit der Entscheidung vom 23. Dezember 2015 wird Booking.com aufgegeben, die Bestpreisklauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entfernen. Die Entscheidung gelte nur für Hotels in Deutschland
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