Ping Anrufen wird Riegel vorgeschoben

Ping-Calls

Montag, 4. Dezember 2017 um 17:40

In diesem Zusammenhang hat die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten zahlreiche  Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgesprochen. Ping Anrufe verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Mehrere Euro pro Minute

Wenn man die Nummer zurückruft erreicht man häufig Bandansagen, die mehrere Euro pro Minute kosten. Die Bandansagen reichen von unverständlichen Ansagen in ausländischer Sprache bis hin zu Gewinnspielen, Erotikansagen oder angeblichen Paketzustellungen. Ziel der Betrüger ist es, dass die Anrufer möglichst lange in der Leitung bleiben. Die Verursacher profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

Betroffene Ländervorwahlen

Die Mobilfunkanbieter müssen die Anordnung für folgende Ländervorwahlen umsetzen:

Burundi (00257); Tschad (00235); Serbien (00381); Seychellen (00248);Tunesien (00216); Elfenbeinküste (00225); Guinea (00224); Sudan (00249); Marokko (00212); Tansania (00255); Benin (00229); Mali (00223); Uganda (00256); Madagaskar (00261); Albanien (00355); Bosnien-Herzegowina (00387); Somalia (00252); Liberia (00231); Malediven (00960); Jemen (00967); Mazedonien (00389); Sierra Leone (00232); Global Mobile Satellite System (00881).

Hinweise der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern davon ab, entsprechende Rufnummern zurückzurufen, wenn kein Anruf aus den entsprechenden Ländern erwartet wird.

Entsprechende Anrufe sollen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/PingAnruf gemeldet werden.

Eine Liste der von der Bundesnetzagentur wegen Rufnummernmissbrauchs ergriffenen Maßnahmen finden Sie im Internet unter: www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste.

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