Patent: So schütze ich mein geistiges Eigentum mit einer Patent-Anmeldung

Schutz von geistigem Eigentum

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) Logo

Das geistige Eigentum - also das Recht an einem immateriellen Gut - hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Häufig kommt es allerdings in der Frage, wer Rechteinhaber einer neuen Erfindung ist, zu kostspieligen Streitigkeiten vor Gericht.

Dies ist besonders bedauerlich, da die Betroffenen meist viel Zeit, Kreativität und Geld in ihr Werk gesteckt haben. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland das Patentrecht, welches neuartige Erfindungen vor Nachahmungen oder Missbrauch durch andere schützen soll.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentierung

Für die Patentierung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. So muss die Erfindung neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und es muss eine gewerbliche Anwendbarkeit erkennbar sein.

Besonders wichtig ist dabei das Merkmal der Neuheit. Diese ist dann nicht mehr erfüllt, wenn die Erfindung bereits im Vorfeld in irgendeiner Weise öffentlich bekannt gemacht wurde.

Erfasst werden davon Veröffentlichungen über Zeitungen, soziale Netzwerke, aber auch die Informationsweitergabe an einen vergrößerten Personenkreis. Es ist also in jedem Entwicklungsstadium der Innovation stets mit Bedacht darauf zu achten, wer Kenntnis über die Erfindung erlangen muss und ob grundsätzlich an einem Projekt gearbeitet wird, das später einmal patentiert werden soll.

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