Osram: Barabfindung für Aktionäre soll angehoben werden

Beleuchtungshersteller

Montag, 2. November 2020 um 14:21

MÜNCHEN (IT-Times) - Die Osram Licht AG gab heute bekannt, eine Änderung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durchgeführt zu haben, der die Übernahme von Osram durch ams regelt.

Osram Licht - 25 Jahre Deutsche Wiedervereinigung

Der Vorstand der Osram Licht AG hat sich im Vorfeld mit dem Vorstand der ams AG mit Sitz im österreichischen Premstätten über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ams Offer geeinigt.

Die ams Offer GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ams AG und herrschendes Unternehmen. Nun wurde der angekündigte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 22. September 2020 abgeändert.

Die Osram Licht AG und die ams Offer GmbH haben sich heute darauf geeinigt, die Abfindung für Aktionäre von zuvor 44,65 Euro um 0,89 Euro auf 45,54 je Osram Aktie zu erhöhen.

Als Grund für die Änderung nannte man eine Veränderung des Basiszinssatzes, der der Unternehmensbewertung von Osarm Licht AG zugrundegelegt wurde. Dieser hat sich von 0,0 auf minus 0,1 Prozent geändert.

Morgen findet eine außerordentliche Hauptversammlung der Osram Licht AG statt, Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen, die angestrebte Änderung des Vertrags anzunehmen.

Meldung gespeichert unter: ams, Mergers & Acquisitions (M&A), LED (Light-Emitting Diode, Leuchtdiode), Aktien, AMS-Osram, Hardware

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