Neuer Praxisleitfaden „Das Verfahrensverzeichnis“
Datenschutz
- Unternehmen müssen umfangreichen datenschutzrechtlichen Transparenz- und Dokumentationspflichten nachkommen
- Leitfaden liefert Anwendungsbeispiele und Musterformulare
Berlin, 25. März 2016
Der Digitalverband Bitkom hat eine Neuauflage des Praxisleitfadens „Das Verfahrensverzeichnis“ veröffentlicht. Ein Verfahrensverzeichnis ist das zentrale Instrument der betrieblichen Datenschutzbeauftragten zur Umsetzung der Transparenzpflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Laut Gesetz kann jeder Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten von ihm verarbeitet werden. „Das Verfahrensverzeichnis dient dazu, Privatpersonen, Geschäftspartnern oder den Datenschutzbehörden Auskünfte über die Verarbeitung erteilen zu können“, sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. „In dem Verzeichnis sind alle Vorgänge dokumentiert, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.“ Dies könne je nach Unternehmensgröße und Geschäftsfeld neben Personal- und Kundendaten auch Zulieferer und Dienstleister betreffen.
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