Neue Umsatzsteuerpflichten bedrohen Online-Handel

E-Commerce: Online-Handel

Dienstag, 31. Juli 2018 um 11:52

Viele gut aufgestellte Unternehmen hätten schon Schwierigkeiten, Papierdokumente bruchlos in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Der Papiernachweis soll laut Gesetzentwurf für drei Jahre gültig sein und muss danach erneuert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist aus Sicht des Bitkom der viel zu weite Anwendungsbereich der neuen Regelungen. Mit den sogenannten Betreibern elektronischer Marktplätze meint der Gesetzentwurf letztendlich jede Person, die auf einer eigenen Internetseite oder über eine App Umsätze ermöglicht.

Damit wäre die Anwendung nicht auf dezidierte Handelsplattformen beschränkt, sondern könnte z.B. auch Unternehmen treffen, die nur Software für den Online-Handel anbieten.

„Die Probleme mit Umsatzsteuerausfällen im Online-Handel sind bereits auf europäischer Ebene erkannt. Die EU hat mit einer entsprechenden Richtlinie darauf reagiert. Warum Deutschland nun kurzfristig noch eine eigene Zwischenlösung auf den Weg bringt, ist nicht nachvollziehbar“, sagt Kriesel.

Bitkom hat eine ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetz 2018 veröffentlicht, die unter folgendem Link verfügbar ist: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Bitkom-Stellungnahme-zum-Jahressteuergesetz-2018.html 

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