Neue Umsatzsteuerpflichten bedrohen Online-Handel

E-Commerce: Online-Handel

Dienstag, 31. Juli 2018 um 11:52

■   Bitkom kritisiert Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 

BITKOM

Eine neue Regelung im Jahressteuergesetz 2018 könnte den Online-Handel schwer belasten. Darauf weist der Digitalverband Bitkom anlässlich der anstehenden Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf hin. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2018 erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf.

Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen.

Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Laut Entwurf können die Marktplatzbetreiber diese Haftung nur vermeiden, wenn sie verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren.

„Der Gesetzesentwurf soll Umsatzsteueransprüche gegenüber Online-Händlern von außerhalb der EU effektiver durchsetzen. Aber die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland.

Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen“, sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Steuern beim Bitkom. Zudem seien die notwendigen Prozesse in den Finanzämtern zur Erteilung des Registrierungsnachweises noch nicht aufgesetzt. „Es ist zu befürchten, dass Online-Händler mehrere Wochen auf ihren Registrierungsnachweis warten müssen“, so Kriesel.

Besonders kritisch sieht Bitkom, dass der Nachweis der Finanzverwaltung bis zur Einrichtung eines elektronischen Verfahrens in Papierform ausgestellt werden soll. Kriesel: „Online-Händler auf Papierdokumente zu verpflichten ist nicht nur rückständig, sondern eine enorme zusätzliche Belastung.“

Meldung gespeichert unter: E-Commerce, Steuer, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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