Nach Stellenabbau jetzt Beherrschungsvertrag für Vogt electronic
Denjenigen außenstehenden Aktionären von Vogt electronic, die ihre Aktien nicht abgeben wollen, garantiert die Sumida Vogt GmbH für die Dauer des Beherrschungsvertrages eine Ausgleichszahlung. Diese soll sich auf brutto 0,64 Euro je Stammaktie und 0,66 Euro je Vorzugsaktie für jedes Geschäftsjahr belaufen. Allerdings werden die von der Vogt electronic AG zu entrichtende Körperschaftsteuer sowie der Solidaritätszuschlag abgezogen. Nach derzeitigen Steuersätzen bliebe den Aktionären damit eine Nettozahlung von 0,54 je Stammaktie und 0,56 Euro je Vorzugsaktie für ein Geschäftsjahr.
Erst in der letzten Woche, hatte Vogt electronic bekannt gegeben, dass als Reaktion auf die Finanzkrise rund 219 Stellen abgebaut werden müssten. Die Arbeitsplätze sollen hauptsächlich am Standort Erlau verloren gehen. Zum Erhalt der Unternehmensgruppe sei dieser Schritt notwendig, hatte das Unternehmen erklärt. Vorstand und Betriebsrat einigten sich auf eine sozialverträgliche Lösung: alle von der Maßnahme betroffenen Mitarbeitern könnten in eine Transfergesellschaft wechseln. (jas/rem)
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Meldung gespeichert unter: Vogt Electronic, Hardware
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