Marktüberwachung im E-Commerce mit der Volksrepublik China
Online-Handel
Ziel der Kooperation ist es, Verbraucher in Deutschland und Europa künftig besser schützen zu können. Insbesondere im grenzüberschreitenden Online-Handel stößt die Marktüberwachung immer wieder auf nichtkonforme Produkte.
Im Rahmen des Fachaustausches haben die chinesischen Gastgeber der Delegation das „Nationale Zentrum zur Qualitätsrisikokontrolle von Produkten im grenzüberschreitenden Onlinehandel“ vorgestellt.
Austausch von Risikodaten für den elektronischen Handel
Für die Zukunft wurde ein Austausch von Risikodaten (wie z.B. in der EU unzulässige Funkfrequenzen) für den elektronischen Handel mit Produkten zur drahtlosen Audioübertragung zwischen der Bundesnetzagentur und den chinesischen Behörden vereinbart.
Diese Produkte wie zum Beispiel Babyphones, Funkmikrofone, Funkkopfhörer fallen in der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur besonders häufig negativ auf. Häufig nutzen sie Frequenzbereiche, die in Deutschland und Europa zum Beispiel dem Polizeifunk und dem Flugfunk vorbehalten sind.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: E-Commerce, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.