Kartellklage gegen Apple: US-Justizministerium wirft iPhone-Konzern Monopolbildung vor

Computer und Smartphones

Donnerstag, 21. März 2024 um 16:39

CUPERTINO, Kalifornien (IT-Times) - Nicht nur die Europäische Union (EU) hat den US-Technologiekonzern Apple im Visier, sondern auch das Department of Justice (DOJ) in den USA.

US Department of Justice - DOJ - US-Justizministerium - USA

Während Apple Inc. (Nasdaq: AAPL, ISIN: US0378331005) eine Geldstrafe in Höhe von 1,8 Mrd. Euro durch die EU wegen Kartellmaßnahmen droht, kommt nun Ungemach aus dem Heimatland.

Das US-Justizministerium Department of Justice (DOJ) verklagt Apple wegen Monopolisierung der Smartphone-Märkte.

„Das breit angelegte, ausschließende Verhalten von Apple erschwert den Amerikanern den Smartphone-Wechsel, untergräbt die Innovation bei Apps, Produkten und Dienstleistungen und verursacht außerordentliche Kosten für Entwickler, Unternehmen und Verbraucher“, so der Vorwurf der Behörde.

Das Justizministerium reichte zusammen mit 16 weiteren Generalstaatsanwälten von Bundesstaaten und Bezirken eine zivilrechtliche Kartellklage gegen Apple wegen Monopolisierung oder versuchter Monopolisierung der Smartphone-Märkte ein, was einen Verstoß gegen Abschnitt 2 des Sherman Act darstellt.

In der Klage, die beim US-Bezirksgericht für den Bezirk New Jersey eingereicht wurde, wird behauptet, dass Apple illegal ein Monopol über Smartphones aufrechterhält, indem es Entwicklern selektiv vertragliche Beschränkungen auferlegt und ihnen kritische Zugangspunkte vorenthält.

Apple untergrabe so Apps, Produkte und Dienste, die Benutzer sonst weniger vom iPhone abhängig machen, die Interoperabilität fördern und die Kosten für Verbraucher und Entwickler senken würden.

„Apple übt seine Monopolmacht aus, um mehr Geld von Verbrauchern, Entwicklern, Erstellern von Inhalten, Künstlern, Verlegern, kleinen Unternehmen und Händlern und anderen zu erpressen“, so das Ministerium.

Durch die Klage der US-Behörde soll der Wettbewerb auf diesen „lebenswichtigen Märkten“ wiedergestellt werden.

„Wir behaupten, dass Apple seine Monopolstellung auf dem Smartphone-Markt aufrechterhalten hat, und zwar nicht nur dadurch, dass es der Konkurrenz in der Sache einen Schritt voraus war, sondern auch durch einen Verstoß gegen das Bundeskartellrecht“, sagt Generalstaatsanwalt Merrick B. Garland.

 

Meldung gespeichert unter: Smartphone, iPhone, Apple, Telekommunikation, Hardware, Software

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