Kartell: Definition, Bedeutung und Auswirkungen von unerlaubten Absprachen zwischen Unternehmen - das steckt dahinter

Wettbewerb

Das Bundeskartellamt ist darüber hinaus auch berechtigt, Sanktionen zu verhängen oder Zusammenschlüsse bzw. Fusionen gänzlich zu untersagen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt generell im § 1 das Verhalten und verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen:

„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Dabei müssen derartige Absprachen schon zu einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung führen, ansonsten bietet der § 2 GWB Ausnahmeregelungen. Hierzu gehören auch Mittelstands-Kartelle als Ausnahme (§ 3 GWB).

Auch Gewerkschaftskartelle und Kartelle zwischen Staaten wie z.B. die OPEC, ein Zusammenschluss ölfördernder Länder, oder auch Kartelle im Bereich der Forschung und Entwicklung können erlaubt sein.

Arten von Kartellen

Bekannte Arten und Formen von Kartellen im Wirtschaftleben sind unter anderem Einkaufskartelle, Exportkartelle, Frühstückskartelle, Gebietskartelle, Preiskartelle, Produktionskartelle, Rabattkartelle, Quotenkartelle und Syndikate.

Es existieren aber auch andere Ausprägungsarten und Formen wie zum Beispiel ein Gentlemen's Agreement oder auch einfach untereinander abgestimmte Verhaltensweisen.

Folgen Sie uns zum Thema und/oder Tipps & Trends via Nachrichten-Alarm (E-Mail Push), RSS, Newsletter, Widget oder Social Media Kanal!

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...