Kartell: Definition, Bedeutung und Auswirkungen von unerlaubten Absprachen zwischen Unternehmen - das steckt dahinter

Wettbewerb

Wettbewerbswidriges Verhalten führt zu Verwerfungen in der freien Wirtschaft und damit zur Fehlallokation von Ressourcen. Also Folge können sich zu hohe Preise auf Konsumentenseite oder zu niedrige Preise für Lieferanten bilden

Management - Prozessoptimerung - Company - Unternehmen - Personen - Mitarbeiter - Team - Business

Begriff und Bedeutung

Ein Kartell ist die Bezeichnung für unerlaubte Absprachen oder Zusammenschlüsse. Diese Verhaltensformen können in verschiedenen Bereichen wie der Politik, unter Staaten oder beispielsweise  auch der Wirtschaft vorkommen.

In der in Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspolitik sind es Absprachen zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen, die eigentlich miteinander im direkten Wettbewerb stehen und sich zudem kennen.

Die Vereinbarungen haben allesamt das Ziel, den freien Wettbewerb zu beschränken oder gänzlich auszuschalten. Sie richten also einen gesamtwirtschaftlichen Schaden an und können im Extremfall zu einer Art Monopolstellung führen.

Derartige wettbewerbsbehindernde Absprachen finden in der Regel im Verborgenen statt, indem sich Vertreter von Unternehmen zu geheimen Besprechungen verabreden. Kartelle sind also nicht einfach aufzuspüren bzw. zu beweisen.

Davon zu unterscheiden sind Akquisitionen, Fusionen, strategische Allianzen, Kooperationen und Joint Venture sowie sonstige Verträge zwischen Gesellschaften.

Sie haben zumeist nicht zum Ziel, den Wettbewerb unerlaubt zu beschränken und sind daher grundsätzlich erlaubt, unterliegen aber zum Teil den Wettbewerbsaufsichtsbehörden.

<div style="page-break-after: always;"><span style="display: none;"> </span></div>

Wettbewerbsaufsichtsbehörden

In Deutschland tätige Unternehmen unterliegen zum einen dem Deutschen Kartellrecht und zum anderen dem Europäischen Kartellrecht. Das Bundeskartellamt überwacht in Deutschland die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen.

Meldung gespeichert unter: Tipps & Trends

© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Unternehmen / Branche folgen
Unsere Nachrichten auf Ihrer Website

Sie haben die Möglichkeit, mit unserem Webmaster-Nachrichten-Tool die Nachrichten von IT-Times.de kostenlos auf Ihrer Internetseite einzubauen.

Zugeschnitten auf Ihre Branche bzw. Ihr Interesse.

Folgen Sie IT-Times auf ...