Hindernisse bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen melden
Online-Shopping
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
Bei grenzüberschreitenden Einkäufen innerhalb der EU gibt es immer wieder Hindernisse, bestimmte länderspezifische Versionen eines Online-Shops zu erreichen, eine Ware innerhalb des Liefergebiets des Anbieters zu bestellen oder mit der Kreditkarte zu bezahlen. In einem solchem Fall liegt ungerechtfertigtes Geoblocking vor. Die Bundesnetzagentur hat bereits vielfach Rechte zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern durchgesetzt, zum Beispiel bei verschiedenen Bonusprogrammen oder beim europaweiten Versand von Elektronikwaren großer deutscher Online-Shops über Paketweiterleitungsservices.
Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Einkäufen
Nach der sogenannten Geoblocking-Verordnung dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher seit 2018 bei grenzüberschreitenden Einkäufen etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers nicht ungerechtfertigt diskriminiert werden. Sie müssen den gleichen Zugang zu den Angeboten wie Einheimische haben, sowohl online als auch im stationären Handel. Ausnahmen von der Geoblocking-Verordnung gelten z. B. bei Streaming-Diensten oder Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich.
Besonderheiten sind allerdings bei der Lieferung zu beachten. Anbieter sind nicht verpflichtet, in jedem Fall bis zur Heimatadresse des Verbrauchers zu liefern. Verbraucherinnen und Verbraucher haben jedoch das Recht, von dem Anbieter eine Lieferung innerhalb seines Liefergebietes zu verlangen und den Transport an ihre Heimatadresse selbst zu organisieren. Dies kann durch die Beauftragung von Logistikunternehmen oder spezialisierten Paketweiterleitungsservices erfolgen. Insbesondere bei teuren Produkten oder in Grenzgebieten kann sich dies lohnen.
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