Google verliert gegen Giersch
HAMBURG - Im Markenrechtsstreit zwischen dem US-Suchmaschinenbetreiber Google (Nasdaq: GOOG, WKN: A0B7FY) und dem deutschen Jungunternehmer Daniel Giersch entschied das Oberlandesgericht Hamburg heute zu Gunsten von Giersch.
Demnach darf Google das Zeichen „GMail“ in Deutschland nicht verwenden. Der Konzern aus dem kalifornischen Mountain View betreibt den E-Mail-Service weltweit unter dem Namen G-Mail, hierzulande heißt er dagegen Google-Mail. Und das wird wohl zunächst auch so bleiben. „Google verletze die prioritätsälteren Markenrechte des Jungunternehmers", so das Oberlandesgericht in der Urteilsbegründung (AZ 5 U 87/06, 4.July.2007). „Die Rechtslage ist für das OLG derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat", teilt der Daniel Giersch vertretende Rechtsanwalt Sebastian Eble mit.
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