EU versus Microsoft - Entscheidung erst nächstes Jahr
Bei dem laufenden Kartellverfahren mit dem Kläger “Europäische Union“ und Angeklagter “Microsoft“ (WKN: 870747; Nasdaq: MSFT) wird es nicht, wie bisher angenommen in diesem Jahr noch zu einer Urteilsverkündung kommen. Wettbewerbskommissar Monti wird in Medienberichten dahin gehend zitiert, dass er erst die Urteilsverkündung einer amerikanischen Klage gegen den Softwareriesen abwarten wolle, bevor man ein Urteil fällen werde.
Damit gehen Branchenkenner nun davon aus, dass das Urteil im europäischen Verfahren gegen Anfang des kommenden Jahres erwartet werden kann. In beiden Verfahren, in Amerika, sowie in Europa, steht/stand Microsoft wegen wettbewerbswidriger Positionen im Bereich der Desktop-Betriebssysteme vor dem Pranger. Nach dem gütlichen Ende in Übersee, hofft man von Seiten der Verantwortlichen auf eine ebenso “erfolgreiche“ Beendigungen des Streitfalles im europäischen Raum.
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