EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Mobilfunkgebühren
Nach Einschätzung Brüssels unterließ es die Bundesnetzagentur dabei, ihre Maßnahmenentwürfe der Kommission und den anderen Regulierungsbehörden zur obligatorischen Stellungnahme zuzuleiten. Das EU-Telekommunikationsrecht verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden dazu, mit der Kommission in transparenter Weise zusammen zu arbeiten, um für eine einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften zu sorgen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, der Kommission etwaige Regulierungsmaßnahmen - darunter auch die Höhe der Entgelte - mitzuteilen.
Die deutsche Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren. Erhält die Kommission von der deutschen Regierung keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Für den Fall, dass Deutschland seinen Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen sollte, kündigte die Kommission die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes an. (haz/rem)
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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