EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Mobilfunkgebühren
Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Stein des Anstoßes war die Änderung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte durch die Bundesnetzagentur ohne die vorherige Konsultation der Kommission sowie anderer nationaler Regulierungsbehörden.
Am 31. März 2009 hatte die Bundesnetzagentur die Mobilfunk-Zustellungsentgelte sowie die Methode für deren Berechnung neu festgelegt. Daraufhin waren die Mobilfunkentgelte aller großen Netzbetreiber wie T-Mobile, Mobilfunktochterunternehmen der Deutschen Telekom AG (WKN: 555750), Vodafone und O2 um bis zu 20 Prozent zurückgegangen. Anrufzustellungsentgelte sind die Gebühren, die der Netzbetreiber eines angerufenen Kunden dem Netzbetreiber des Anrufers auf der Vorleistungsebene für die Zustellung eines Anrufs in Rechnung stellt.
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Meldung gespeichert unter: Deutsche Telekom, Telekommunikation
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