EEG-Novelle verstößt gegen Europarecht
Erneuerbare Energien: Solarenergie
Pressemeldung des Bundesverbandes Solarwirtschaft vom 12.10.2020
Berlin, 12. Oktober 2020 – Die Solarbranche kritisiert, dass Betreiber von Solarstromanlagen durch das deutsche Energierecht zunehmend diskriminiert werden. Dies gelte insbesondere für sogenannte „Prosumer“. Das sind private Verbraucher und Unternehmen, die ihren Solarstrom anteilig selbst verbrauchen und nicht vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit dem jüngst vorgelegten Gesetzesentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) drohe sich die Situation noch zu verschärfen. Die Bundesregierung verstoße damit gleich mehrfach gegen europäisches Recht, das bereits im kommenden Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden müsse. Dies geht aus einem Rechtsgutachten einer auf Energierecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei hervor.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) warnt vor einem Markteinbruch bei der Errichtung neuer Photovoltaik-Dächer und der vorzeitigen Außerbetriebnahme zehntausender Solarstromanlagen. Ohne einen wirksamen Anreiz zur Eigenversorgung mit klimafreundlichem Solarstrom seien weder die Klimaziele noch die Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien erreichbar.
Neben dem BSW fordern auch andere namhafte Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verband der mittelständischen Wirtschaft Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Ein großer Teil der heute installierten Solarstromanlagen wird mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und somit unmittelbar an der Energiewende zu partizipieren. Unternehmern und Verbrauchern sollten dabei keine Steine in den Weg gelegt werden, so die übereinstimmende Forderung vieler Verbände.
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