Digitaler Nachlass: 4 von 10 Deutschen sorgen vor

Nachlass

Freitag, 3. Dezember 2021 um 13:51

40 Prozent haben ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt

Vielen fehlen jedoch die nötigen Informationen

28 Prozent möchten, dass ihre Profile in sozialen Medien erhalten bleiben

BITKOM

Berlin, 3. Dezember 2021

Der Entsperr-Code des Smartphones, der Zugang zu Social-Media-Auftritten, die PIN zum Online-Banking-Login oder für Digital-Abos:  Was nach dem eigenen Tod mit den digitalen Hinterlassenschaften geschehen soll, wird für die Menschen in Deutschland zunehmend wichtiger. Bereits 40 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer kümmern sich um ihr digitales Erbe – 2019 waren es erst 31 Prozent und im Jahr 2017 gerade einmal 18 Prozent.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.003 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren. Demnach hat ein Viertel (24 Prozent) der Internetnutzerinnen und Internetnutzer den eigenen digitalen Nachlass zumindest teilweise geregelt. Weitere 16 Prozent haben dies sogar vollständig erledigt. 53 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer ist bewusst, dass sie sich um dieses Thema kümmern müssten – sie haben es bislang aber noch nicht getan.

„E-Mails, soziale Netzwerke, Shopping-Plattformen, Bezahldienste, Versicherungen, Banking, Streamingdienste und vieles mehr: Wer das Internet nutzt, verfügt heute in der Regel über eine Vielzahl an Accounts. Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit der Frage auseinandersetzt, was nach dem eigenen Tod damit geschehen soll“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dabei geht es um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtig Dienste und Abos im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“

Unter denjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, haben dies zwei Drittel (68 Prozent) für Zugänge zu PINs und Geräten getan. 45 Prozent haben Regelungen zum Verbleib ihrer Hardware getroffen und ein Drittel (33 Prozent) für Zugänge zu online verwalteten Services wie Bankkonten oder Versicherungen. Jeder und jede Vierte (26 Prozent) hat Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten für Hinterbliebene hinterlegt und 17 Prozent zu Online-Speichern oder Cloud-Diensten. Erst ein Zwanzigstel (5 Prozent) hat sich darum bei Streaming- oder Gaming-Abos gekümmert.

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2018 gehen Verträge etwa mit Kommunikationsprovidern oder sozialen Netzwerken auf die Erben über, sofern zu Lebzeiten nichts anderes bestimmt wurde. Doch dazu müssen die Erben erst einmal wissen, welche Verträge und Profile überhaupt bestehen – sie zu informieren, ist also unerlässlich. Ein Drittel (36 Prozent) der Internetnutzerinnen und Internetnutzer befasst sich allerdings nur ungern mit diesem als unangenehm empfundenen Thema. Immerhin 64 Prozent sagen, dass ihnen Informationen dazu fehlen, wie denn das digitale Erbe überhaupt zu regeln sei. 

Der größte Teil derjenigen, die ihr digitales Erbe ganz oder teilweise geregelt haben, hat eine Vertrauensperson benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. 58 Prozent haben auch bei Online-Diensten oder in sozialen Netzwerken konkrete Nachlasskontakte benannt. „Es empfiehlt sich überall dort, wo es möglich ist, bereits zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu benennen“, sagt Rohleder.

„Bei einigen Diensten ist das unkompliziert über die Einstellungen zur Privatsphäre möglich.“ Etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) hat eine Liste mit Zugangsdaten zu Online-Diensten angelegt. Fast ein Viertel (22 Prozent) hat das digitale Erbe testamentarisch geregelt. Nur eine Minderheit von 4 Prozent nutzt kommerzielle Plattformen oder Apps für die digitale Nachlassplanung. 

Im Übrigen wünschen sich fast 3 von 10 Internetnutzerinnen und Internetnutzern ein digitales Leben nach dem Tod: 28 Prozent möchten, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken auch nach ihrem Ableben weiterbestehen. 

Meldung gespeichert unter: E-Mail, Smartphone, E-Commerce, Online-Payment, Online-Banking, Social Media (soziale Medien), Online-Speicher, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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