Dieselfahrzeuge: Zwischen Fahrverbot und Nachrüstung - was der geschädigte Verbraucher darüber wissen sollte

Dieselfahrzeuge

Donnerstag, 3. August 2017 um 16:43

Auch der Wolfsburger Automobilkonzern Volkswagen hat für Die Tochtergesellschaft Audi bereits Maßnahmen angekündigt.

Das Problem

In Deutschland herrscht Gewaltenteilung, also eine Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Daher weiß man heute nicht, wie ein Richter in einem Einzelfall entscheidet. Das Urteil kann dabei von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich ausfallen.

Auch in der nächsten Instanz kann es zu ganz anderen Entscheidungen und Urteilen kommen - und das ist äußerst schlecht für den bereits gelackmeierten Verbraucher, der ein Dieselfahrzeug besitzt und nicht weiß, was er jetzt machen soll.

Und dabei geht es nicht nur um mögliche Fahrverbote für „dreckige“ Dieselfahrzeuge, sondern auch um mögliche Entschädigungszahlungen für Verbraucher, die ein Dieselfahrzeug in „gutem Glauben“ gekauft haben.

Der Verbraucher hat mal wieder die Qual der Wahl

Wenn Verbraucher sich für eine Nachrüstung per Software entscheiden, laufen sie Gefahr, dass die Motoren möglicherweise die Veränderungen nicht gut vertragen. Zudem verzichten sie unter Umständen auf einen möglichen Rücktritt vom Vertrag durch Wandlung - eine nicht ganz einfache Entscheidung.

Schon jetzt purzeln die Preise für gebrauchte Dieselautos. Daher ist auch beim Verkauf mit hohen Verlusten zu rechnen. Den geplanten Kauf von neuen Dieselfahrzeugen sollte man daher also besser gleich vermeiden oder verschieben.

Eine Handlungsempfehlung auszusprechen ist sehr schwierig, allerdings sollte der Verbraucher jetzt nicht in blinden Aktionismus verfallen und das Dieselfahrzeug sofort nachrüsten lassen.

Besser beraten ist man wohl, wenn man die Situation erst einmal beobachtet und weiterverfolgt, bis es mehr Klarheit gibt, auch auf der rechtlichen Ebene. (lim/rem)

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Meldung gespeichert unter: Abgas-Skandal, Mercedes-Benz, Marktdaten und Prognosen, E-Mobility

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