Deutsche Telekom AG: Netzagentur forciert DSL-Wettbewerb
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Die Deutsche Telekom AG wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.
Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung sagte Präsident Kurth: "Mit der Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang werden die von der Deutschen Telekom anzubietenden Vorleistungen für Breitbandanschlüsse weiter komplettiert. Dadurch wird der Wettbewerb mit dem Ziel einer zunehmenden Breitbandpenetration und Breitbandnutzung in Deutschland gefördert." (grh/rem)
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