Bundesnetzagentur will weiteren Markt aus Telekommunikationsregulierung entlassen
Bundesnetzagentur will weiteren Markt aus Telekommunikationsregulierung entlassen
Kurth: "Transitleistung nicht mehr regulierungsbedürftig"
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit dem Transitmarkt einen weiteren Telekommunikationsmarkt auf der Vorleistungsebene aus der Regulierung zu entlassen. Dies geht aus einer Marktdefinition und Marktanalyse hervor, die von der Behörde zur Kommentierung gestellt wird. Die Leistung "Transit" ist neben "Verbindungsaufbau" und "Anrufzustellung" ein Bestandteil jeder Verbindungsleistung.
"Die Bundesnetzagentur ist in höchstem Maße interessiert, den Wettbewerb zu fördern und dort zu wettbewerblichen Strukturen überzugehen, wo dies möglich ist. Zwei Wochen nach dem Start zur Anhörung, die Märkte für Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Fest- und Mobilfunknetze nicht mehr zu regulieren, ist dies ein weiterer Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Entlassung von Teilmärkten aus der Regulierung. Bereits 2007 hatten wir auf der Vorleistungsebene den Markt für Fernübertragungssegmente von Mietleitungen als nicht mehr regulierungsbedürftig eingestuft. Jetzt können wir uns auch - bis auf einen Teilbereich - aus dem Transitmarkt für Verbindungsleistungen im Festnetz zurückziehen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Es bestehen im Bereich der Transitleistungen keine anhaltenden Marktzutrittsschranken für Wettbewerber; ferner ist eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb festzustellen. Nachfrager haben ausreichend Möglichkeiten, diese Leistungen von anderen Anbietern als der Deutschen Telekom AG (DT AG) zu beziehen.
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