Bundesnetzagentur will weiteren Markt aus Telekommunikationsregulierung entlassen

Dienstag, 15. Juli 2008 um 11:00

Es ist nicht vorgesehen, die Transitleistungen aus der Regulierung zu entlassen, wenn sie aus technischen Gründen ausschließlich zusammen mit der Verbindungsaufbauleistung angeboten wird. Dies betrifft allein Vorleistungen für Anbieter von Call-by-call und Preselection. Die Nachfrager dieser Leistung sind ausschließlich auf das Angebot der DT AG angewiesen.

Im Bereich der Zusammenschaltungsmärkte wird die Bundesnetzagentur auf der Vorleistungsebene voraussichtlich weiterhin sowohl die Märkte für "Verbindungsaufbau" als auch die Märkte für "Anrufzustellung" in einzelne Festnetze regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Auf die Leistung "Anrufzustellung" z. B. sind alle Netzbetreiber angewiesen, wenn der Angerufene an das Netz eines anderen Netzbetreibers angeschlossen ist. Diese Leistung muss also immer beim jeweiligen Netzbetreiber eingekauft werden und kann nicht durch eine eigene Leistung ersetzt werden.

Die im aktuellen Amtsblatt veröffentlichte Marktdefinition und Marktanalyse entstand auf Grundlage der Empfehlung der EU-Kommission vom 17. Dezember 2007. In dieser Empfehlung sind weiterhin die Märkte für den Verbindungsaufbau und die Anrufzustellung aufgeführt, nicht aber der Transitmarkt. Die in der Empfehlung genannten Märkte werden in regelmäßigen Abständen untersucht. Eine Überprüfung auch des nicht mehr in der Empfehlung aufgeführten Transitmarkts war aus Sicht der Bundesnetzagentur notwendig, um festzustellen, ob nationale Besonderheiten eine Regulierung weiterhin erforderlich machen oder ob Regulierungsverpflichtungen der DT AG aufgehoben werden können.

Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren bestätigen, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht im Transitbereich übernehmen.

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Meldung gespeichert unter: Bundesnetzagentur, Telekommunikation

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