Bundesnetzagentur verhängt Höchstbußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung

Freitag, 19. Januar 2024 um 20:37
Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Die Bundesnetzagentur verhängte 2023 wegen unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder in Höhe von 1,435 Mio. Euro. Im Jahr 2022 waren es 1,15 Mio. Euro. 

„Noch immer halten sich viele Unternehmen bei der Durchführung von Werbeanrufen nicht an die gesetzlichen Vorgaben. Dies führt dazu, dass die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 besonders hohe Bußgelder verhängen musste“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Ein Lichtblick sind die sinkenden Beschwerdezahlen. Diese sind auch Ergebnis des konsequenten Vorgehens der Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung.“

Grund für den hohen Bußgeldbetrag im Jahr 2023 sind die vielen extremen Fälle unerlaubter Telefonwerbung, in denen Unternehmen bzw. Unternehmensvertreter vorsätzlich die gesetzlichen Vorgaben ignorierten. Überwiegend wurden die Verfahren dabei – wie schon in den vergangenen Jahren – gegen auf dem Energiemarkt tätige Unternehmen sowie von ihnen beauftragte Callcenter geführt. Im Jahr 2023 verhängte die Bundesnetzagentur allein betreffend den Energiesektor in drei Verfahren ein Bußgeld in Höhe von jeweils 285.000 € und in einem Verfahren in Höhe von 275.000 €. 

Eine Besonderheit dieser Fälle war neben der hohen Anzahl geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher, dass der eigentliche Anrufgrund vielfach zunächst verschleiert wurde. Dabei gaben sich die Anruferinnen und Anrufer zu Beginn der Gespräche fälschlich als aktueller Energieversorger der Angerufenen oder als Vergleichsportal aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und diese sodann zur Preisgabe persönlicher Daten wie der Zählernummer oder des Zählerstandes aufzufordern. Derartige Verhaltensmuster sind der Bundesnetzagentur bereits aus den Vorjahren bekannt und haben sich auch im Jahr 2023 in schwerwiegender Form fortgesetzt. 

Trend zu schwereren Belästigungen und bewussten Rechtsverletzungen

Die Bundesnetzagentur erreichten im Jahr 2023 insgesamt 34.714 Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Dies ist ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2022 waren es noch 64.704 Beschwerden. Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegen sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018. Neben dem konsequenten Vorgehen der Bundesnetzagentur hat die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemiejahren zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt. Menschen sind wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich reduziert. 

Insgesamt bleibt die Anzahl der Beschwerden mit fast 35.000 Eingängen auch im letzten Jahr absolut betrachtet sehr hoch.

Wie schon im Vorjahr betrafen die meisten Beschwerdeeingänge das Thema „Energieversorgung“, zu dem im Jahr 2023 ca. 5.600 Beschwerden eingingen. Dahinter folgen Beschwerden zu den Themen „Gewinnspiel“ und „Bauprodukte“ mit ca. 5.400 bzw. 5.300 Beschwerdeeingängen.

Meldung gespeichert unter: Telefonnummer, Bundesnetzagentur, Marktdaten und Prognosen, Telekommunikation, Regulierer

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