Bundesnetzagentur sichert Verbraucherrechte bei grenzüberschreitenden Einkäufen
E-Commerce: Online-Handel
Präsident Homann: „Verbraucher bei Weihnachtseinkäufen vor ungerechtfertigtem Geoblocking schützen“.
Die Bundesnetzagentur sichert bei grenzüberschreitenden Einkäufen innerhalb der EU, dass keine ungerechtfertigten Diskriminierungen erfolgen.
„Besonders in diesem Jahr kaufen wir vermehrt online ein. Manch einer sucht dabei in anderen EU-Ländern nach attraktiven Angeboten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir unterstützen die Verbraucher, damit sie EU-weit ungehindert und zu gleichen Konditionen wie Einheimische einkaufen können.“
Beschwerden zu Geoblocking
Ungerechtfertigtes Geoblocking bleibt auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Geoblocking-Verordnung ein Hindernis für grenzüberschreitende Einkäufe.
Die Bundesnetzagentur erreichen Beschwerden, weil Kunden daran gehindert werden, etwa eine länderspezifische Version des Online-Shops eines Anbieters zu nutzen. Weitere Beschwerden kommen von Kunden, die in einem Online-Shop ihre Lieferadresse nicht angeben können, obwohl sie sich im Liefergebiet des Anbieters befindet oder die in einem ausländischen Shop nicht mit ihrer Kreditkarte bezahlen können.
Die Beschwerden der Verbraucher beziehen sich vor allem auf Bestellungen von zum Beispiel Bekleidung und Elektroartikeln.
Bundesnetzagentur unterstützt Verbraucher
Kunden aus dem EU-Ausland haben das Recht, Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Bedingungen einzukaufen wie ein inländischer Kunde. Ungerechtfertigte Diskriminierungen etwa aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Käufers sind verboten.
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