Bundesnetzagentur legt UKW-Schwarzsender still
UKW-Radiostationen
Über die etwa 60 Meter hohe Sendeanlage wurden niederländische und deutsche Schlager gesendet. Sie wurde durch Mitarbeiter der Bundesnetzagentur abgeschaltet. Anschließend wurde der Sendemast von Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks abgebaut. Sender, Leistungsverstärker und Antennenkabel wurden sichergestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde gegen den Betreiber der illegalen Sendeanlage am gleichen Tag eröffnet.
Geldbuße von bis zu 500.000 Euro
Störungen durch die unerlaubte Aussendung eines Sendesignals sind generell verboten. Sie werden in Deutschland durch die Bundesnetzagentur ermittelt. Der Verursacher unerlaubter Frequenznutzungen wird kostenpflichtig auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet und die Störquelle wird beschlagnahmt. Zusätzlich drohen weitere juristische Maßnahmen. Gegen Betreiber illegaler Sendeanlagen kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
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