Bundesnetzagentur ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
Mehrwertsteuersenkung
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
PRESSEMITTEILUNG
Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.
Senkung der Preise kann erfolgen
Damit die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste möglich ist, hat die Bundesnetzagentur entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen zu erlauben.
- Zurück
- Weiter
Meldung gespeichert unter: Steuer, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer
© IT-Times 2024. Alle Rechte vorbehalten.