Bundesnetzagentur ermöglicht Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden

Mehrwertsteuersenkung

Freitag, 19. Juni 2020 um 12:15
Bundesnetzagentur

Die Entlastung der Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann jetzt im Telekommunikationsmarkt vollumfänglich vorgenommen werden,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PRESSEMITTEILUNG

Die Bundesnetzagentur hat heute Maßnahmen beschlossen, damit die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an die Kunden weitergegeben werden kann.

Senkung der Preise kann erfolgen

Damit die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste möglich ist, hat die Bundesnetzagentur entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen zu erlauben.

Meldung gespeichert unter: Steuer, Bundesnetzagentur, Telekommunikation, Internet, Regulierer

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