Bundesnetzagentur ahndet Wettbewerbsverstoß der Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Kabelnetzbetreiber Deutschland
Die Bundesnetzagentur hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH gestern untersagt, Werbeschreiben zu versenden, in denen Verbraucher unter Fristsetzung zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. Die Kontaktaufnahme sollte über verschiedene (0)800er Rufnummern erfolgen.
„Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Neukundengewinnung durch dubiose Werbemittel
Die Briefe wurden beispielsweise mit dem Betreff „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ in einem rosafarbenen Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Gebäude“ versandt. Die Schreiben erweckten einen amtlichen Eindruck und waren zum Teil zusätzlich mit einem Stempel „Wiederholter Zustellversuch“ gekennzeichnet.
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