Bundesbehörden verschärfen Bedingungen für IT-Projekte massiv

Montag, 10. September 2007 um 19:50
BITKOM

 
Die EVB-IT sind Musterverträge und Musterbedingungen für den Einkauf von IT-Produkten und -Dienstleistungen durch die Öffentliche Hand. Für die Bundesbehörden sind die veröffentlichten Vertragsmuster verbindlich. Aktuell verhandelt wurde der EVB-IT-Systemvertrag, der die Beschaffung großer, komplexer IT-Systeme vereinfachen soll. Trotz Verhandlungsbereitschaft und weitgehender Zugeständnisse der Wirtschaft hat das BMI die Gespräche nach eigenen Angaben „wegen fehlender Zustimmung der Wirtschaft zu dem von der Öffentlichen Hand vorgelegten Entwurf“ für beendet erklärt und die so genannten „EVB-IT System“ Ende August 2007 einseitig veröffentlicht. Insbesondere der Mittelstand wird nun im Wettbewerb um öffentliche Großaufträge stark benachteiligt, beispielsweise durch die massive Ausweitung der möglichen Haftung von Auftragnehmern.

BITKOM kritisiert, dass das Ministerium mit der einseitigen Veröffentlichung unter dem Titel ,EVB-IT’ den falschen Eindruck erweckt, auch die EVB-IT System seien – wie alle anderen bisher veröffentlichten Vertragstypen im EVB-IT-Kontext – vom Ministerium und der Wirtschaft gemeinsam erarbeitet worden. Während der zunächst konstruktiv verlaufenden Verhandlungen zum neuen Systemvertrag hatte die Wirtschaft große Zugeständnisse gemacht. Insbesondere wurde die Haftung im Vergleich zu den bestehenden EVB-IT Vertragstypen deutlich verschärft. Die jetzt einseitig veröffentliche EVB-IT System ist aus Sicht der Wirtschaft aber weder ausgewogen noch werden die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt. Nach den Bestimmungen der EVB-IT System gilt künftig beispielsweise Folgendes:

n       der Auftragnehmer muss sämtliche Risiken für die Funktionsfähigkeit und Funktionalität des Gesamtsystems tragen;

n       die Haftung des Auftragnehmers wird nicht angemessen begrenzt, sondern kann vom Beschaffer beliebig erweitert werden;

n       die Nutzungs- und Verwertungsrechte sollen zu Gunsten der Öffentlichen Hand unangemessen erweitert werden können;

Meldung gespeichert unter: BITKOM

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