Brexit-Prozess: Handel braucht schnell Rechtssicherheit

EU-Austritt

Mittwoch, 29. März 2017 um 17:27

Großbritannien dürfe zwar nicht für die Entscheidung bestraft werden, aber es müsse auch klar sein, dass es nicht mehr alle Vorteile des europäischen Binnenmarktes genießen könne. „Was der Handel jetzt schnell braucht, ist Rechtssicherheit. Die EU und Großbritannien müssen sich innerhalb der Zwei-Jahres-Frist auf ein Übergangsabkommen einigen, um den Handel nicht zu erschweren“, sagt Rohleder weiter.

Gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages beginnt mit Einreichung des Austrittsantrags ein Verhandlungszeitraum von zwei Jahren, in dem sich auf ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts und die künftigen Beziehungen geeinigt werden muss. Die Monate 18 bis 24 sind für den Ratifizierungsprozess in den EU-Mitgliedsstaaten und dem britischen Parlament vorgesehen.

Der Handel dringt auf die schnelle Einigung zu einem Übergangsabkommen, damit die bisher gültigen Regeln nicht von einem auf den anderen Tag außer Kraft gesetzt werden. Verhandlungen zu einzelnen Sektoren, etwa die ITK-Industrie betreffend, werden sehr wahrscheinlich erst nach Ablauf der zweijährigen Verhandlungen im Jahr 2019 beginnen. Die ITK-Branche ist von dem Austritt besonders in folgenden Bereichen betroffen:

■   Zoll: Zwischen EU und Großbritannien müssen eigene Zollverfahren entwickelt werden. Sehr wahrscheinlich steigen damit die Verwaltungskosten für den Export und Import aus Großbritannien. Dies würde besonders kleine und mittlere Unternehmen treffen, die mehrheitlich ihren Handel ausschließlich innerhalb der EU treiben.

■   Datenaustausch: Großbritannien wird unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes als Nicht-EU-Mitglied zu einem sogenannten Drittland. Das bedeutet, dass die Übermittlung personenbezogener Daten hohen Anforderungen unterliegt. Auch das würde den freien Warenverkehr hemmen. Die EU-Kommission müsste in einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss feststellen, ob das Drittland über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt.

■   Sanktionen und Exportkontrollen: Mit dem EU-Austritt ist Großbritannien nicht mehr länger Teil bestimmter Regime, die Sanktionen und Exportkontrollen regeln, etwa gegenüber Russland, Iran, Irak, Syrien und Libyen. Sollte Großbritannien künftig lockerer mit diesen Handelsbeschränkungen umgehen, wäre das ein Wettbewerbsnachteil für die EU.

■   Normen und Standards: Harmonisierte Standards und ähnliche Regulierungsregelungen, die EU-weit gelten, verlieren für Großbritannien ihre Gültigkeit. Künftig werden Sonderregelungen nötig, deren Aushandlung kompliziert ist und mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

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