BREKO-Pressestatement zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur in puncto Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, 28. Juni 2017 um 16:51

Gleichwohl begrüßt der BREKO, dass die Bundesnetzagentur die Durchsetzung der bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nun so lange aussetzt, bis Rechtssicherheit geschaffen worden und ein endgültiges Urteil hierzu ergangen ist - und Netzbetreiber somit nicht dazu zwingt, individuell rechtliche Schritte gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten.

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