BREKO-Pressestatement zur heutigen Entscheidung der Bundesnetzagentur in puncto Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung
Gleichwohl begrüßt der BREKO, dass die Bundesnetzagentur die Durchsetzung der bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nun so lange aussetzt, bis Rechtssicherheit geschaffen worden und ein endgültiges Urteil hierzu ergangen ist - und Netzbetreiber somit nicht dazu zwingt, individuell rechtliche Schritte gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung einzuleiten.
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