Bitkom zum Urteil des BGH zur Löschung von Hassrede in sozialen Netzwerken
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Allerdings müssen die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und vor Account-Sperrungen angehört werden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Im Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass soziale Netzwerke ihren Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Kommunikationsregeln vorgeben dürfen, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen, und bei Verstößen dagegen Beiträge entfernen und Konten sperren dürfen. Das ist ein klares Signal an alle, die in sozialen Medien Hassrede und menschenfeindliche Hetze verbreiten: Solche Äußerungen müssen die Betreiber großer Plattformen nicht dulden. Diese Klarstellung des BGH begrüßen wir ausdrücklich. Denn obwohl ein großer Teil der Hasskommentare strafrechtlich nicht relevant, also nicht illegal ist, ist der der Schaden für das Diskussionsklima und den gesellschaftlichen Zusammenhalt enorm.
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