Bitkom zum Urteil des BGH zur Löschung von Hassrede in sozialen Netzwerken

Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Freitag, 30. Juli 2021 um 10:21

Berlin, 29. Juli 2021
An diesem Donnerstag hat der Bundesgerichtshof die Löschung von Hassrede durch Facebook grundsätzlich auch dann für zulässig erklärt, wenn keine Straftat vorliegt.

BITKOM

Allerdings müssen die Nutzerinnen und Nutzer darüber informiert und vor Account-Sperrungen angehört werden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Im Grundsatz hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass soziale Netzwerke ihren Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Kommunikationsregeln vorgeben dürfen, die über strafrechtliche Vorgaben hinausgehen, und bei Verstößen dagegen Beiträge entfernen und Konten sperren dürfen. Das ist ein klares Signal an alle, die in sozialen Medien Hassrede und menschenfeindliche Hetze verbreiten: Solche Äußerungen müssen die Betreiber großer Plattformen nicht dulden. Diese Klarstellung des BGH begrüßen wir ausdrücklich. Denn obwohl ein großer Teil der Hasskommentare strafrechtlich nicht relevant, also nicht illegal ist, ist der der Schaden für das Diskussionsklima und den gesellschaftlichen Zusammenhalt enorm.

Meldung gespeichert unter: Social Media (soziale Medien), Recht auf Vergessen, BITKOM, Marktdaten und Prognosen, Internet, Verbände

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