Bitkom zum TTDSG: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht
TTDSG: Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz
Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung:
„Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz ist gut gemeint und geht in die richtige Richtung, aber leider ist es nicht wirklich gut gemacht und kommt auch noch zur falschen Zeit.
Gut gemeint ist das TTDSG, weil in einer aktuellen Bitkom-Studie aus dem Oktober 8 von 10 Unternehmen ab 20 Beschäftigten (79 Prozent) angeben, dass Datenschutz-Anforderungen das größte Hemmnis bei der Digitalisierung sind. Mit dem TTDSG versucht die Bundesregierung vor allem für mehr Übersichtlichkeit beim Datenschutzrecht zu sorgen. Dazu werden datenschutzrechtliche Regelungen, die bislang in verschiedenen Gesetzen verstreut waren, in einem neuen Gesetz zusammengefasst und zugleich an neue Erfordernisse angepasst.
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